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Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen gilt diese Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).

Um ein Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail, telefonisch unter 0156/78768800 oder mit diesem Onlineformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten entweder an „Immobilien Schwartz, Petra Schwartz, Brückenstr. 18, 86153 Augsburg oder telefonisch 0156/78768800 oder mit diesem Onlineformular. Für einen Widerruf können Sie folgenden Text benutzen: “Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom …”. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  1. Erklärung zur sofortigen Tätigkeit und zum Erlöschen des Widerrufsrechts

    Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (Nachweis und/oder Vermittlung) beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).

    Dienstleistung soll vor Ende der Widerrufsfrist beginnen:

    🔲 JA —–🔲 NEIN

  2. Regelung über Wertersatz

    Ich verlange ausdrücklich, dass der Makler mit seiner Leistung (Nachweis und/oder Vermittlung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

    Mir ist ebenfalls bekannt, dass ich Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen gem. § 357 a Abs. 2 BGB schulde, wenn ich den Maklervertrag widerrufe.

    🔲 JA —–🔲 NEIN

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Ort, Datum

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Name Auftraggeber

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Unterschrift Auftraggeber


Stand: 03/2025


PDF als druckbare Version:

https://immobilien-schwartz.de/widerruf-einreichen/