Warum benötigt der Notar die Steuer- bzw.
Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Notare sind verpflichtet dem zuständigen Finanzamt für die Grunderwerbs bzw. Schenkungsteuer bei
- natürliche Personen die sogenannte „Steuer-Identifikationsnummer“ (§ 139b AO = Abgabenordnung) und
- juristische Personen, Handelsgesellschaften, Freiberufler und Einzelunternehmen die „Wirtschafts-Identifikationsnummer“
(§ 139c AO) sowie den Geschäftssitz mitzuteilen.
Diese Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der vom lokalen Finanzamt vergebenen schlichten Steuernummer (z. B. Finanzamt München II, 145/123/45678) und ebenso wenig mit der sogenannten „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“, die alle Unternehmer im grenzüberschreitenden Verkehr beantragen können. Die Steuer-Identifikationsnummer setzt sich vielmehr aus einer Nummernfolge von elf Ziffern (z. B. 99 999 999 999) zusammen, die immer nur einmal vergeben werden darf.
Die Steuer-Identifikationsnummer wurde jedem in Deutschland gemeldeten Bürger durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sie finden die Steuer-Identifikationsnummer auf Ihrem Einkommensteuerbescheid bzw. Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Bitte teilen Sie uns deshalb umgehend noch vor Beurkundung Ihre Steuer-Identifikationsnummer mit. Eine Nichtfestsetzung oder Aufhebung von Steuerbescheiden im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages kommt u. U. nur in Betracht, wenn dem Finanzamt vom Notar die Steuer-Identifikationsnummer rechtzeitig mitgeteilt wurde. Eine Nichtmitteilung stellt Ihr eigenes Risiko dar. Sollte Ihnen noch keine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen worden sein, bitte ich mir dies ebenfalls mitzuteilen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird wohl bisher vom Bundeszentralamt für Steuern noch nicht zugeteilt. Sobald Sie eine Wirtschafts-Identifikations-nummer erhalten, bitte ich Sie mir diese mitzuteilen.