Todesfall

Wenn man im Todesfall eine Immobilie erbt, muss eine Grundbuchberichtigung beantragt werden, dies ist im § 82 Grundbuchordnung festgelegt. Der Erblasser ist nicht mehr Eigentümer, sondern seine Erben, diese werden nun eingetragen. Den entsprechenden Antrag reicht man beim dafür zuständigen Grundbuchamt ein.
- Was ist hierbei zu beachten?
- Wer erledigt meinen Antrag?
- Brauche ich einen Notar?
- Wieviel ist die Immobilie wert?
- Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?
