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Todesfall


Wenn man im Todesfall eine Immobilie erbt, muss eine Grundbuchberichtigung beantragt werden, dies ist im § 82 Grundbuchordnung festgelegt. Der Erblasser ist nicht mehr Eigentümer, sondern seine Erben, diese werden nun eingetragen. Den entsprechenden Antrag reicht man beim dafür zuständigen Grundbuchamt ein.

  • Was ist hierbei zu beachten?
  • Wer erledigt meinen Antrag?
  • Brauche ich einen Notar?
  • Wieviel ist die Immobilie wert?
  • Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?