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Sinkende Steuerlasten dank Nutzungsdauergutachten

Wissen Sie, wie eine Steuerlast durch eine Neueinschätzung der Nutzungsdauer verringert werden kann?

Link zur Seite von Immoscout24.de: https://www.immobilienscout24.de/lp/nutzungsdauer-quickcheck.html
Hinweis: Immobilien Schwartz bekommt für die Vermittlung eines Nutzungsdauergutachten durch Immoscout24 bzw. Sprengnetter keine Provision!
Bitte beachten Sie auch meinen Haftungsausschluss: https://immobilien-schwartz.de/haftungsausschluss-internet/
Es findet hierbei keine steuerliche Beratung statt.

Nutzungsdauergutachten

zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

KURZBESCHREIBUNG

Ein Nutzungsdauergutachten ist für Immobilieninvestoren sowie private Vermieter ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen und damit einen höheren AfA-Satz zu begründen. Das Gutachten wird auf der Basis der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt. Zur Erstellung des Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter – ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entsprechender – qualifizierter Sachverständiger ausgewählt. Das Bewertungsobjekt wird in der Regel nicht besichtigt. Die Gutachten werden für wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser bis 1000 m² Wohnfläche) erstellt. Auf Anfrage können auch Gutachten für gewerblich und gemischt genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien erstellt werden. Die Beauftragung inkl. Unterlagenupload erfolgt nach Registrierung durch den Auftraggeber im webbasierten Sprengnetter-Marktdatenportal. Die Nutzungsdauergutachten werden nach Fertigstellung über dasselbe System als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt.

DIE WICHTIGSTEN PRODUKTMERKMALE

  • Gutachten erfüllt alle Anforderungen des
    Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben
    vom 22.02.2023)
  • Bewertung durch qualifizierte Sachverständige
    (zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Webbasiertes Bestellportal
  • Kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten
  • Bewertung vorwiegend wohnwirtschaftlich
    genutzter Standardimmobilien
  • i.d.R. ohne Objektbesichtigung im Rahmen der
    Auftragsbearbeitung
Sprengnetter

VORTEILE FÜR ENDKUNDEN

  • Schnellere Steuerersparnis durch erhöhte Afa-Abschreibung
  • Optimierte Rendite
  • Beachtung der aktuellen Rechtsprechung

VOM AUFTRAGGEBER BEREITZUSTELLEN

  • Validierte Objektadresse
  • Energieausweis
  • Grundrisse
  • Objektfotos
  • Objektbeschreibung
  • Modernisierungsaufstellungen
    (der letzten 20 Jahre)

DER QUICK-CHECK

AUF EINEN BLICK

Der Quick-Check ermittelt auf Grundlage der erforderlichen Eingaben eine überschlägige, tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer und vergleicht diese mit Ihrer typisierten (Rest-)Nutzungsdauer. Liegt die überschlägige, tatsächliche (Rest-)-Nutzungsdauer unterhalb der typisierten (Rest-)Nutzungsdauer, ist dies ein gutes Indiz dafür, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu viel Steuern gezahlt werden und daher über die konkrete Beauftragung eines entsprechenden Restnutzungsdauergutachtens nachgedacht werden sollte.

Die über ein kostenpflichtiges Gutachten tatsächlich ermittelte (Rest-)Nutzungsdauer liegt in der Regel innerhalb der in dem Quick-Check angegebenen Spanne.

Der QuickCheck berechnet eine vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer mit der Annahme: Baujahr = Datum des Kaufs. Diese vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer wird dann mit dem QuickCheck-Ergebnis verglichen. Aus diesem Ergebnis wird die die Empfehlung bzw. Nichtempfehlung eines Gutachtens abgeleitet.

Der Quick-Check dient nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und wird daher vom Finanzamt auch nicht als solcher anerkannt. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nur durch Beauftragung und Vorlage eines entsprechenden Gutachtens erreicht werden.

ERMITTLUNGSMETHODIK

Die über den Quick-Check ermittelte kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer wird auf Grundlage der getätigten Eingaben ermittelt. Dabei wird grundsätzlich die Methodik aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewandt, die bei Immobilienbewertungen allgemein anerkannt ist. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter. Instandhaltungen, Modernisierungen und/oder eine Kernsanierung können die tatsächliche Restnutzungsdauer erhöhen und müssen bei dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG berücksichtigt werden.