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Legitimationsprüfung
Der Gesetzgeber lässt keinerlei Abweichungen dieser Vorschriften zu, Immobilienmakler müssen dieser Verpflichtung – betragsunabhängig – nachkommen, bei Verstoß ist mit hohen Strafzahlungen zu rechnen.
Die Legitimationsprüfung muss nach aktueller Rechtsprechung spätestens dann erfolgen, wenn ernsthaftes Interesse an einer Immobilie besteht. (weitere ausführliche Daten, hier greift die EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. bei einer Besichtigung des Objekts).
Hierzu ist Ihr Ausweisdokument erforderlich.
Keine Legitimation = keine weiteren Daten und keine Besichtigung.

Ausweis mit Vorder- und Rückseite
Bei Firmenkunden, sind zusätzliche Angaben aufzunehmen und hierfür üblicherweise ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Unabhängig von den Anforderungen des GwG (Geldwäschegesetz) haben auch der Makler selbst und der Eigentümer der Immobilie ein berechtigtes Interesse an der Identität des Kunden.
Und der Eigentümer möchte – insbesondere bei bewohnten Immobilien – „unbekannten“ Personen keinen Zugang zu seinem Objekt gewähren.
Keine Legitimation = keine weiteren Daten und keine Besichtigung.