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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1   Maklervertrag
Durch die Inanspruchnahme der Vermittlungs- oder der Nachweistätigkeit bzw. mit der Anforderung eines Exposés, von weiteren Informationen oder der Durchführung von Objektbesichtigungen sowie der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vermieter oder dem Verkäufer bzw. deren Stellvertretern, bzgl. eines von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz nachgewiesenen Objekts, kommt zwischen dem Miet- bzw. Kaufinteressenten und Immobilien Schwartz, Petra Schwartz zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Maklervertrag zustande.

§ 2   Angebote
Die Angebote von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz nicht übernommen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Objektinformationen und –angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Die Prüfung dieser Angaben auf Richtigkeit obliegt dem Kunden.

§ 3   Provisionsanspruch
Führt die Tätigkeit von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz zu einem Vertragsabschluss, wird der Provisionsanspruch der Immobilien Schwartz, Petra Schwartz in nachfolgend benannter Höhe unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.

Die Provisionshöhe beträgt bei Abschluss eines Kaufvertrages 3,57 % der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, soweit kein anderer Provisionssatz vereinbart wurde, gemäß § 19 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

Die Provisionshöhe beträgt bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages 3 Monatsmieten (zzgl. 19%) der vertraglich vereinbarten Nettomiete. Kostenträger dieser Provision ist der Vermieter.

Für die Auslösung des Provisionsanspruches genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz für den Abschluss des Vertrages.

§ 4   Vorkenntnis
Hat der Kunde bereits Kenntnis von dem von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz angebotenen Objekts, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Nachweises mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Unterbleibt dieser Nachweis der Vorkenntnis innerhalb der genannten Frist, gilt das angebotene Objekt als unbekannt.

§ 5   Doppeltätigkeit
Immobilien Schwartz, Petra Schwartz behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden.

§ 6   Haftung
Die Haftung von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz beschränkt sich auf Schäden, die in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bestehen oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder die auf das Fehlen einer garantierten bestimmten Eigenschaft zurückzuführen sind. Darüber hinaus besteht eine Haftung von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

§ 7   Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle Mitteilungen und Unterlagen, die er von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz über etwaige Objekte erhält, streng vertraulich zu behandeln. Findet eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz statt und kommt es zu einem Vertragsschluss mit dem Dritten oder einer anderen Person, an die dieser Informationen weitergegeben hat, so hat der Kunde an Immobilien Schwartz, Petra Schwartz die in diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Maklerprovision zu bezahlen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Weiter gehende Schadensersatzansprüche von Immobilien Schwartz, Petra Schwartz bleiben hiervon unberührt.

§ 8   Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, Augsburg.

§ 9   Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die unwirksame Bestimmung wird durch die Vertragsparteien durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Achtung: Vor Auskunftseinholung zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Person werden wir Sie schriftlich informieren und den Vorgang mit Ihnen abstimmen.