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Mit der Widerrufsbelehrung und dem Exposé ist noch keine Dienstleistung erfüllt, die der Makler erbringen muss, um eine Provision zu erhalten. Erst nach notarieller Beurkundung wird die vereinbarte Provision fällig.

In den von mir erstellten Exposé werden Sie zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Zustandekommen des Kaufs bzw. Verkaufs Ihrer Immobilie eine Maklercourtage fällig wird. Laut Beschluss des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Beschluss vom 03.04.2023, Az 9 U 168/22) ist ein expliziter Maklervertrag nicht zwingend notwendig.

Keine notarielle Beurkundung = keine fällige Provisionszahlung.