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Impressum ▪️ AGB ▪️ Datenschutzerklärung ▪️ Haftungsvereinbarung ▪️ Haftungsausschluss (Internet) ▪️ Widerrufsrecht ▪️ Widerruf einreichen
Legitimationsprüfung ▪️ Nachweis-Bestätigung ▪️ Provision ▪️ MaBV ▪️ Kaufvertrag Notar ▪️ Steuer- bzw. Wirtschafts-Identifikations-Nummer ▪️ Grundschuld ▪️ PEP

Hinweis zur Nachweis-Bestätigung
(mit eventueller Besichtigung)
Willenserklärung:


Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchten.

Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.

Sie haben unter Umständen bereits von einem Immobilienportal eine automatisch generierte E-Mail bekommen/bestätigt, dass bei Zustandekommen eines notariell beurkundeten Kaufvertrages Sie zur Zahlung der angegebenen Provision bereit sind. Ebenso wurden Sie auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht hingewiesen.

Dennoch benötige ich von Ihnen zum Versand meines ausführlichen Exposé’s Ihre Legitimation zusammen mit Ihrer Unterschrift auf meinem Formular.

Hinweis: Auf der sicheren Seite sind alle Beteiligten, wenn der Interessent schriftlich mitteilt, dass der Makler schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist tätig werden soll und dies mit seiner Unterschrift bestätigt.